
Alle relevanten Rechtsvorschriften mit Kurzeinführungen, aushangfertig vorgelocht und aktuell. Damit jede/r die Paragraphen jederzeit einsehen kann!
In § 16 des Arbeitszeitgesetzes (und sinngemäß auch in diversen anderen Gesetzen) steht Folgendes:
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes […] an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.“
Und selbstverständlich müssen diese auch auf dem aktuellsten Stand sein.
Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb am Schwarzen Brett mehrfach zur Verfügung stellen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Einheiten besteht. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht. Zudem hat auch der Betriebsrat ein Recht auf eine eigene Aushangmöglichkeit, sprich: für ihn sollte möglichst eine eigene Ausgabe aushängen.
Rechtsvorschriften jederzeit zugänglich gemacht!
Das vorgelochte Heft enthält alle aushangpflichtigen Rechtsvorschriften sowie Rechtstexte, deren Aushang aus betrieblichen oder gesetzlichen Gründen angebracht ist. Kurzeinführungen erleichtern das Verständnis der Vorschriftentexte.
Inhalt:
Sie bekommen in einem vorgelochten Heft zusammengefasst alle aushangpflichtigen Gesetze zum Aufhängen am Schwarzen Brett. Inklusive weiterer Vorschriften, die eng damit verknüpft sind und daher im Zusammenhang gelesen werden sollten. Einleitungen vor jedem Gesetz erklären Ihnen die Besonderheiten und liefern nützliche Definitionen.
212 S., Softcover, Loch für die Aufhängung |
150 x 210 mm |
46. Auflage 9/2025 |
Artikel-Nr.: 22729000000 |